Ortsfeste Steigleitern, geprüft und dokumentiert.
Ortsfeste Steigleitern an Gebäuden, Silos, Behältern oder Maschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheits verordnung. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, diese vor der ersten Verwendung und danach wiederkehrend prüfen zu lassen. Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Steigleitern, Rückenschutz einrichtungen und – sofern vorhanden – der zugehörigen Steigschutzsysteme.
Warum Steigleitern regelmäßig geprüft werden müssen.
Steigleitern führen zu Dächern, Silos oder Wartungsebenen und gehören zu den Aufstiegen mit dem höchsten Absturzrisiko. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Betreiber, Arbeitsmittel durch befähigte Personen prüfen zu lassen – vor der ersten Verwendung und danach wiederkehrend. Ergänzend geben die einschlägigen DGUV-Regeln sowie DIN EN ISO 14122-4 Anforderungen an Ausführung, Rückenschutz und Prüfung vor.
Ergebnis unserer Prüfung ist ein klarer Bericht mit Zustandsbewertung, Mängelliste und Handlungsempfehlung – als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer und als Grundlage für Wartung und Instandsetzung.
Warum die Prüfung sinnvoll ist
- Rechtssicherheit gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer
- Nachweis der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers
- Schutz von Mitarbeitenden und Fremdfirmen bei Wartungs- und Kontrollarbeiten
- Früherkennung von Korrosion, Rissen und losen Befestigungen
- Klare Dokumentation als Grundlage für Instandhaltungs- und Investitionsentscheidungen
Wo Steigleitern typischerweise stehen.
Ortsfeste Steigleitern sind fest mit dem Bauwerk oder der Anlage verbunden und werden für Zugangs-, Wartungs- oder Rettungswege genutzt. Wir prüfen sie an unterschiedlichsten Objekten.
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Gebäude & Dächer
Steigleitern zu Flachdächern, Aufbauten, Lichtkuppeln oder Wartungspodesten – oft mit Rückenschutzkorb oder Steigschutzsystem.
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Silos, Tanks & Behälter
Ortsfeste Steigleitern an Silos, Wasser- und Prozessbehältern in Landwirtschaft, Industrie und Kommunen.
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Maschinen & Anlagen
Steigleitern als Zugang zu Bedien-, Wartungs- und Kontrollebenen an Produktions- und Verfahrensanlagen.
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Schornsteine & Türme
Steigeisengänge und Steigleitern an Kaminen, Antennen- und Messtürmen sowie technischen Aufbauten.
Was wir an Ihrer Steigleiter prüfen.
Wir prüfen die Steigleiter selbst und alle sicherheitsrelevanten Bauteile drumherum – vom Rückenschutzkorb bis zur Steigschutzeinrichtung, sofern vorhanden.
- 01 · Prüfumfang
Sichtprüfung
Prüfung auf Korrosion, Risse, verformte Sprossen, lose Verbindungen, beschädigte Beschichtungen und den Zustand von Befestigungen im Untergrund.
- 02 · Prüfumfang
Rückenschutz & Ausstiege
Kontrolle von Rückenschutzkörben, Ruhebühnen, Ausstiegsholmen und Handläufen auf Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und festen Sitz.
- 03 · Prüfumfang
Steigschutzsysteme
Sichtprüfung von Steigschutzschienen bzw. -seilen inklusive Anschlagpunkten, Endanschlägen und Übergängen – bei vorhandener Steigschutzeinrichtung nach Herstellervorgabe.
- 04 · Prüfumfang
Funktionsprüfung
Prüfung beweglicher Teile wie ausklappbarer Ausstiege, Türen im Rückenschutz und Verriegelungen auf Funktion und Leichtgängigkeit.
So läuft die Steigleiterprüfung ab.
Wir planen den Termin gemeinsam mit Ihnen, prüfen strukturiert vor Ort und übergeben Ihnen zum Abschluss ein nachvollziehbares Prüfprotokoll.
- Schritt 01
Bestand aufnehmen
Wir erfassen Ihre Steigleitern mit Standort, Bauart, Höhe und ggf. vorhandenem Rückenschutz oder Steigschutzsystem und stimmen den Prüftermin mit Ihnen ab.
- Schritt 02
Prüfen vor Ort
Prüfung durch eine befähigte Person nach BetrSichV, einschlägigen DGUV-Regeln, DIN EN ISO 14122-4 und den Vorgaben der Hersteller.
- Schritt 03
Mängel bewerten
Festgestellte Mängel werden dokumentiert, hinsichtlich Dringlichkeit eingestuft und – sofern möglich – direkt vor Ort behoben oder als Maßnahme empfohlen.
- Schritt 04
Dokumentieren
Sie erhalten ein nachvollziehbares Prüfprotokoll für Berufsgenossenschaft und Versicherer sowie einen Vorschlag für die nächste wiederkehrende Prüfung.
Wann muss geprüft werden?
Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den Vorgaben der Hersteller und den einschlägigen Vorschriften. Die folgenden Werte gelten als Orientierung – die tatsächliche Frist stimmen wir mit Ihnen individuell ab.
Prüfintervall besprechen-
Steigleitern als ortsfeste Arbeitsmittel
Richtwert 12 MonateNach BetrSichV wiederkehrend zu prüfen. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben.
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Rückenschutz, Ausstiege & Ruhebühnen
im Rahmen der SteigleiterprüfungWerden gemeinsam mit der Steigleiter geprüft – nach besonderer Beanspruchung zusätzlich anlassbezogen.
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Steigschutzeinrichtungen (Schiene/Seil)
mindestens 12 MonateSteigschutzsysteme sind sicherheitsrelevante Absturzsicherungen und mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen; die Herstellervorgaben sind bindend.
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Nach besonderen Ereignissen
anlassbezogenZusätzliche Prüfung nach Umbauten, Beschädigungen, Blitzeinschlag, Sturm oder einem Absturzereignis.
Prüftermin planen
Sie brauchen einen aktuellen Nachweis für Ihre ortsfesten Steigleitern oder möchten eine neue Anlage erstmals prüfen lassen? Sprechen Sie uns an – wir stimmen Umfang, Zugang und Termin passend zu Ihrem Objekt mit Ihnen ab.
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Beratung, Neuanlage, Prüfung oder Wartung – wir melden uns während unserer Bürozeiten zurück und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Objekt.