Elektrische Sicherheit, nachweislich geprüft.
Nach der DGUV Vorschrift 3 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Wir übernehmen für Sie die wiederkehrende Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Elektrogeräte – von der Kaffeemaschine über Bürotechnik und EDV bis hin zu Handwerkzeugen, Verlängerungs- leitungen und Kabeltrommeln. Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel prüfen wir nicht.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet Arbeitgeber, ihre Elektrik in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Wir konzentrieren uns dabei ausschließlich auf ortsveränderliche Elektrogeräte. Die Prüfung erfolgt durch eine Elektrofachkraft nach der einschlägigen Norm DIN VDE 0701-0702. Grundlage für Umfang und Fristen ist die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.
Warum die Prüfung sinnvoll ist
- Rechtssicherheit gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer
- Nachweis der Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers
- Reduziertes Risiko für Personen- und Sachschäden
- Früherkennung von Verschleiß, Beschädigungen und Installationsfehlern
- Nachvollziehbare Dokumentation aller geprüften Betriebsmittel
Was wir für Sie prüfen.
Wir übernehmen die wiederkehrende Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Elektrogeräte – vom kleinen Handgerät bis zur Kabeltrommel auf der Baustelle. Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen prüfen wir nicht.
- 01 · Prüfumfang
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können – z. B. Handwerkzeuge, Küchengeräte, Bürogeräte, EDV, Leuchten und Ladegeräte.
- 02 · Prüfumfang
Anschlussleitungen & Verlängerungen
Bewegliche Leitungen, Verlängerungsleitungen, Steckdosenleisten, Kabeltrommeln und Steckvorrichtungen – häufig genutzte Betriebsmittel mit erhöhtem Verschleiß und entsprechend kurzen Prüfintervallen.
So läuft die DGUV V3-Prüfung ab.
Damit die Prüfung in Ihren Betriebsablauf passt, planen wir sie vorab gemeinsam mit Ihnen. Die eigentliche Prüfung läuft in vier klaren Schritten – mit sauberer Dokumentation zum Abschluss.
- Schritt 01
Bestand aufnehmen
Wir erfassen Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte, kennzeichnen die Prüfobjekte und stimmen Prüfumfang und Termin mit Ihnen ab – ohne unnötige Unterbrechung Ihres Betriebs.
- Schritt 02
Sichtprüfung
Prüfung auf äußerlich erkennbare Mängel: Beschädigungen an Gehäusen, Leitungen, Steckern, Zugentlastungen, Kennzeichnungen und Schutzabdeckungen.
- Schritt 03
Messen & Funktion prüfen
Elektrische Messungen nach DIN VDE 0701-0702 – z. B. Schutzleiter-, Isolations- und Ersatzableitstrommessung – sowie Prüfung der bestimmungsgemäßen Funktion.
- Schritt 04
Kennzeichnen & dokumentieren
Geprüfte Betriebsmittel erhalten eine Prüfplakette mit nächstem Prüftermin. Sie bekommen ein nachvollziehbares Prüfprotokoll als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Wann muss geprüft werden?
Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen Vorschriften. Die folgenden Werte gelten als Orientierung – die tatsächliche Frist stimmen wir mit Ihnen individuell ab.
Prüfintervall besprechen-
Ortsveränderliche Betriebsmittel (Büro & Verwaltung)
Richtwert 24 MonateAbhängig von Einsatzbedingungen; die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
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Ortsveränderliche Betriebsmittel (Baustelle, Handwerk, Produktion)
Richtwert 3 – 12 MonateHöhere Beanspruchung – die Frist wird auf Grundlage der Fehlerquote festgelegt.
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Anschlussleitungen, Verlängerungen & Kabeltrommeln
Kürzere FristenBewegliche Leitungen sind besonderem Verschleiß ausgesetzt und werden häufiger geprüft.
Prüftermin planen
Sie brauchen einen aktuellen Nachweis nach DGUV Vorschrift 3 für Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte oder möchten diese erstmals prüfen lassen? Sprechen Sie uns an – wir stimmen Prüfumfang und Termin passend zu Ihrem Betrieb mit Ihnen ab.
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Beratung, Neuanlage, Prüfung oder Wartung – wir melden uns während unserer Bürozeiten zurück und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Objekt.